Aktuelle Hinweise zum Besuch bei uns Stand 03.04.2022

Sei respektvoll, trage Maske 😷 🙏

Liebe Gäste,

aufgrund aktueller Regelungen entfällt der Nachweis von 3G-Nachweisen zum Besuch bei uns ab Sonntag, dem 3. April. Wir möchten Dich aber bitten, im Kassenbereich wie auch in den Umkleiden eine Maske zu tragen und den Sicherheitsabstand zu anderen Gästen einzuhalten.

Alle weiteren Informationen findest Du in unseren FAQ´s. Wir wünschen Dir viel Spaß bei Deinem nächsten Kurzurlaub.

Aktuelle Hinweise 2G + Regel ab dem 13.01.2022

Liebe Gäste,

aufgrund neuer Regelungen hier die aktuellen Informationen: Für den Besuch von Freizeitbädern und Thermen gilt die 2G+- Regel (genesen oder geimpft plus Vorlage eines negativen Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) ODER PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Die zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für Gäste, die zur vollständigen Grundimmunisierung mit insgesamt drei Impfungen geboostert sind (sofort nach Erhalt der Impfung gültig) ODER in den letzten 3 Monaten von einer Infektion genesen sind.

2G-Regel + Testnachweis ODER Boosterimpfung

Geimpft

Nachweis einer vor mind. 14 Tage vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

GENESEN

Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäure-Nachweis (PCR, PoC-PCR) beruht und zwischen 28 Tagen bis
maximal 6 Monaten zurückliegt.

Kinder und Jugendliche während der Ferien

Unter 6 Jahren – sind immunisierten Personen gleichgestellt; sind freigestellt

Kinder 6-15 Jahre – benötigen einen Negativnachweis (2G ist nicht erforderlich)

Schüler ab 16 Jahren – müssen geimpft oder genesen sein und einen Negativnachweis vorlegen

Alle Informationen zum Besuch - Inzidenz Stufe 2

Liebe Gäste,  

aufgrund der aktuellen Situation gilt für Freizeitbäder, Freibäder und Thermen erneut die 3G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Ebenso tritt die Besucherbeschränkung wieder in Kraft und daher benötigen wir die ausgefüllten Kontaktdatenerhebungsbögen von Ihnen zum Einlass. Wir empfehlen Ihnen die Corona-Warn App zu aktivieren. Eine Reservierung ist derzeit noch nicht möglich.

Bleiben Sie gesund!

Geimpft

Nachweis einer vor mind. 14 Tage vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Getestet

Nachweis eines offiziellen negativen (Antigen-)Schnelltests. Der Test darf maximal nicht älter als 48 Stunden sein.

Da Schüler ab 15 Jahren regelmäßig in der Schule getestet werden, genügt die Vorlage des Schülerausweises an der Kasse. Unter 15 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

GENESEN

Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäure-Nachweis (PCR, PoC-PCR) beruht und zwischen 28 Tagen bis
maximal 6 Monaten zurückliegt.

Was bedeutet 2G+ 

Die 2G+-Regel bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. 

  • durch Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
  • durch PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)

Keine zusätzliche Testpflicht

Die zusätzliche Testpflicht  entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung

  • entweder über eine 3. Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen
  • geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt (gilt auch für Johnson & Johnson-Geimpfte, die noch keine dritte Impfung erhalten haben) oder
  • in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind (bestätigter PCR-Test mehr als 27 Tage, aber nicht älter als 90 Tage).

Was gilt für Erwachsene und Schüler, die nicht geimpft werden können?

Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, werden wie immunisierte Personen behandelt, wenn sie über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen.

  • Bis einschließlich 15 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind keine Nachweise erforderlich, außer gegebenenfalls der Altersnachweis.
  • Ab 16 Jahren ist der 2G-Nachweis erforderlich (geimpft oder genesen). Der für 2G + notwendige negative Testnachweis kann durch einen Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit und die Teilnahme an Schultestungen ersetzt werden.
Wie sind die Öffnungszeiten im Revierpark Vonderort?

Freibad  - Ferienzeit 12.00 bis 19.00 Uhr
an heißeren Tagen öffnen wir bereits ab 10.00 Uhr
Kasse / Eintritt bis 18.00 Uhr

Sauna & Außenbeckenbleiben vorerst geschlossen

Wir wünschen Ihnen eine entspannte Auszeit!